Produktinformation Großformate

Die Großformate (digitale Reproduktionen) sind eine Weiterentwicklung der Malerei von Eva-Maria Biribauer. In einem aufwendigen Verfahren hat die Künstlerin ihre originalen Arbeiten digitalisiert und erschafft auf Grundlage dieser Digitalisierungen neue, eigenständige Bilder.

Es gibt fertige Bilder, jedoch können die Motive auch an die Gegebenheiten des Kunden angepasst werden. Auf Anfrage erstellt die Künstlerin Visualisierungen mit passenden Vorschlägen bzw. gibt es Besprechungen vor Ort.

Bilder können sich über mehrere Meter erstrecken, als Raumteiler dienen, oder im Außenbereich platziert werden.

Einige Arbeiten, die sie auf dieser Website sehen können, wurden schon ausgedruckt und sind von hoher Qualität.
Da sich die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Zulieferbetrieben im Laufe der Jahre bewährt hat, kann die Künstlerin die gesamte Arbeit – Bild, inklusive Druck, auf Anfrage auch inklusive eines Hängsystems – liefern.

Sollte die Lieferung aufgrund der räumlichen Distanz nicht möglich sein, wird nur die druckfertige Datei zur Verfügung gestellt. Diese Datei geht direkt an die Druckerei, nicht aber an den Kunden.

Die fertige Datei wird vor dem Druck mit einer digitalen Signatur versehen. Die ausgedruckten Bilder werden NICHT mit der Hand signiert.

Rechtlicher Hinweis:

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle eines Kaufes Eigentümer einer Reproduktion eines digitalen Kunstwerkes der Künstlerin wird. Die Künstlerin ist alleinige Urheberin dieses Kunstwerkes und behält auch nach einem Verkauf alle Urheberrechte.
Der Kunde ist lediglich Auftraggeber und/oder Käufer, nicht aber Urheber, oder Miturheber des Kunstwerkes. Dem Kunden werden durch den Kauf keine wie immer gearteten urheberrechtlich relevanten Nutzungsrechte am Kunstwerk eingeräumt, insbesondere nicht die Rechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, Zurverfügungstellung im Internet (§ 18a UrhG) und dergleichen, ausgenommen davon sind private Postings ohne kommerziellen Hintergrund in den Sozialen Medien, wenn jeweils die Nennung „Künstlerin Eva-Maria Biribauer“ angeführt wird.

Das Kunstwerk ist daher kein Unikat, da die Künstlerin berechtigt ist, das Kunstwerk im Original oder Bearbeitung, oder sonst auch veränderter Form, weiterhin auch kommerziell zu nutzen.
Für den Fall der Verletzung dieser Rechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für Unterlassung, Beseitigung, Nutzungsentgelt und Schadenersatz.